Rückgabe
Mängelrügen hat der Besteller unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens 6 Monate nach Ablieferung der Ware, schriftlich gerügt werden. Zeigt der Besteller keinen Mangel innerhalb dieses Zeitraumes an, gilt die Ware als mangelfrei genehmigt. Bei begründeter Beanstandung steht dem Besteller nach unserer Wahl ein Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung oder notfalls Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Besteller Kaufmann, liegt die Entscheidung hierüber bei uns. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft von uns schriftlich zugesichert worden ist. Die Haftung bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung. Für Mängelfolgeschäden übernehmen wir jedoch nur dann eine Haftung, wenn und soweit diese Gegenstand unserer Zusicherung war.