Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Sämtliche Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und sonstige Verträge - auch zukünftige - erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Bestellers haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich für jedes Geschäft einzeln schriftlich anerkannt worden sind. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Unserer Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von 24 AGBG, juristische Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt diese weder die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen noch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Bei Kleinaufträgen bzw. Sonderaufträgen können wir einen angemessenen Mindestrechnungsbetrag festlegen. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben.

3. Preise

Wir berechnen unsere Preise in Deutscher Mark / Euro netto ,ab 1.1.2002 ausschließlich in Euro, die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Die Preise verstehen sich ab Lager Ritterhude oder Lieferwerk unversichert, ausschließlich Verpackung. Spezialverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Vereinbarte oder vorgeschriebene Prüfungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis.

4. Zahlungen

Alle Zahlungen erbitten wir an die Beuermann Industriebedarf GmbH, Ritterhude auf die in unseren Rechnungen genannten Konten innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Leitzins der EZB ( Europäische Zentralbank) zu verlangen. Falls der Verkäufer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, dem Verkäufer nachzuweisen, daß ihm als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechtes unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselmäßige Haftung unsererseits begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt: eine Verpfändung, Sicherheitsübertragung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet unseren Eigentumsvorbehalt beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an uns ab: wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Besteller zur Einzahlung, solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen uns gegenüber zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor, ohne daß hieraus für uns Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung unserer Waren mit anderen Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner einig, daß der Besteller uns in dem Satz 3 beschriebenen Verhältnis Miteigentum an der neuen Sache einräumt und unentgeltlich für uns verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiter veräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiterveräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, dann sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Der Besteller hat bei Weiterveräußerung unserer Waren an Abnehmer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland dafür Sorge zu Tragen, daß von seiner Seite die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um das Eigentumsrecht wirksam werden zu lassen.

6. Lieferungsumfang

Unter der Voraussetzung, daß fertigungstechnisch bedingten Mengenschwankungen nicht zu vermeiden sind, bleiben uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vorbehalten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn der Besteller lehnt dieses ausdrücklich ab.

7. Lieferfristen/ Verzug

Die in unseren Verkaufsformularen genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder der Beendigung des Verzuges, in dem der Käufer aus irgend einem Vertrag mit uns sich befindet. Lieferfristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen wurden.

8. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, auf die wir keinen Einfluß nehmen können, insbesondere Behinderungen des Verkehrsweges, Streik berechtigen uns Lieferungen und Leistungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Behinderung nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, jedoch ohne dessen Nachweis zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu einem Viertel vom Kaufpreis zu verlangen.

9. Gefahrenübertragung/ Versand

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und, falls nicht anders vereinbart worden ist, auf Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr, auch bei franko, - FOB- oder CIF Geschäften, auf den Besteller über. Der Abnehmer ist verpflichtet, nach ihrer Ablieferung unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und erkennbare Beschädigung zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.

10. Mängelrügen

Mängelrügen hat der Besteller unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens 6 Monate nach Ablieferung der Ware, schriftlich gerügt werden. Zeigt der Besteller keinen Mangel innerhalb dieses Zeitraumes an, gilt die Ware als mangelfrei genehmigt. Bei begründeter Beanstandung steht dem Besteller nach unserer Wahl ein Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung oder notfalls Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Besteller Kaufmann, liegt die Entscheidung hierüber bei uns. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft von uns schriftlich zugesichert worden ist. Die Haftung bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung. Für Mängelfolgeschäden übernehmen wir jedoch nur dann eine Haftung, wenn und soweit diese Gegenstand unserer Zusicherung war.

11. Auskünfte und Beratung

Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten, sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

12. Schadensersatz

Soweit sich aus vorstehenden Bestimmungen oder zwingenden gesetzlichen Regelungen nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung unserer Ware entstehen können, grundsätzlich ausgeschlossen. , sofern wir, unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand/ Anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versendungsort und, soweit gesetzlich zulässig, für unsere sonstigen Leistungen Osterholz-Scharmbeck.. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Bestellers ist Osterholz-Scharmbeck. Gerichtsstand für beide Teile ist Osterholz-Scharmbeck. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluß des Einheitlichen UN-Kaufrechtes(CISG) Stand: November 2000

Beuermann Industriebedarf GmbH
Böcklerallee 1
27721 Ritterhude

Tel: 04292-40060 oder 40061
Fax: 04292-40062
E-Mail: beuermann.industriebedarf@ewetel.net

  • logo-mini autorisierter Industriehändler
  • © 2009 Beuermann Industriebedarf GmbH
  • Impressum
  • AGB

Verkauf nur an Gewerbetreibende.